Zurück zur Übersicht Dokumentationen
|
Impressum / Anbieterkennzeichnung
Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG) und Informationspflicht im Sinne des § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
Mit dem Begriff
Impressum wird in Publikationen vorgeschriebene Herkunftsangabe, die Angaben über
Institution, Autor, Herausgeber oder Redaktion beschrieben, vor allem um die presserechtlich für
den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Dieswer Begriff hat sich auch im Internet
behauptet. Für Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man auch von
Anbieterkennzeichnung.
Die Ständige Arbeitsgruppe Datenschutz-,Meldewesen-, IT-Recht und die Rechtskommission des
Verbandes der Diözesen Deutschlands empfiehlt allen Kirchengemeinden, kirchelichen
Einrichtungen und Institutionen grundsätzlich ein
Impressum / Anbieterkennzeichnung. Beispiel für Kirchengemeinden:
-
Katholische Kirchengemeinde: An dieser Stelle ist die genaue Angabe des
Rechtsträgers erforderlich. Im Beispiel ist es eine Katholische Kirchengemeinde. Es kann
genauso gut eine andere juristische Person sein. Z. B. ein eingetragener Verein, ein
Kirchengemeindeverband, eine Stiftung, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (KdöR).
-
Vetreten durch: Hier wird bei Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände oder
Pfarreiengemeinschaften der leitende Pfarrer namentlich benannt. Eränzt werden kann dieser
Eintrag auch mit der Nennung des Kirchenvorstands.
-
Straße Hausnummer: Nur dienstienstlieche Adresse
-
PLZ Ort: Nur dienstienstlieche Adresse
-
Telefon: Nur dienstliche Nummer
-
E-Mail: Nur die dienstliche E-Mail-Adresse, welche werktäglich emfangen wird. Die
E-Mail-Adresse sollte klar lesbar sein. Eine Verklausulierung der Adresse aus Gründen des
Spam-Schutz ist nicht zu empfehlen (und zudem wirkungslos)
-
Internet: Unter diesem Eintrag kann die Domain stehen (URL)
-
Die Kath. Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und wird durch den
Kirchenvorstand vertreten:
Die Benennung des Kirchenvorstandes als Vertretungsorgan des Rechtsträgers
Kirchengemeinde hat nur beispielhaften Charakter. Vor Benennung des vertretungsberechtigten
Organs im Impressum ist es in jedem Fall erforderlich, sich Gewissheit darüber zu
verschaffen, wer aufgrund der für den jeweiligen Rechtsträger geltenden
„Verfassung“ die Befugnis besitzt, den Rechtsträger im Rechtsverkehr wirksam zu
vertreten.
-
Vorsitzender: (dienstliche Anschrift)
-
Inhaltlich verantwortlich für diesen Internet-Auftritt: (dienstliche
Anschrift)
Anbieter von Mediendiensten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten müssen die
besondere Informationspflicht erfüllen. Diese müssen zusätzlich zur allgemeinen Informationspflicht
einen oder mehrere Verantwortliche für den Inhalt angeben. Wenn mehrere Verantwortliche benannt
sind, muss gekennzeichnet sein, für welchen Teil des Mediendienstes die jeweilige Person
verantwortlich ist.
Verweise:
Das Impressum im OpenCms bearbeiten
Jede Internetseite im OpenCms ist automatisch mit dem Impressum verknüpft. Den Link 'Impressum'
finden Sie auf jeder Internetseite unten rechts. Das Impressum können Sie jederzeit aktualisieren.
Im OpenCmsv Version 7 finden Sie das Online-Formular im Verzeichnis bzw. Ordner
/_configuration/imprint
Mit dem Mauszeiger klicken Sie auf das Symbol der Datei '
imprint'. In dem geöffneten Menü finden Sie den Punkt
Berabeiten.
In der OpenCms,Version 8 finden Sie das Imperssum im Menu der
OpenCms-Task-Leiste. Wählen Sie im
Menü den Menüpunkt "
Konfiguration" und dann den Unterpunkt "Impressum".
|