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Illegale Inhalte

Mirco Sedki

Es gibt ein breites Spektrum illegaler und schädlicher Inhalte im Internet. Die Skala reicht von strafrechtlich relevanten Tatbeständen (wie kinderpornographischen Darstellungen, Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, Anleitungen zum Terrorismus oder zur Drogenherstellung) über zivilrechtliche Delikte (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, Verwendung unlauterer Marketingformen) bis zu schlichter Fehlinformation oder Belästigung mit „Informationsmüll“. Im Internet kann jeder Benutzer selber zum Verleger werden und haftet selbstverständlich  für seine Veröffentlichungen. Zudem ist es auch strafbar auf eine Web-Site mit illegalem Inhalt zu verweisen, da dies die Verbreitung dieser Inhalte fördert.

Beispiel:

Es ist strafbar, wenn man einen link auf eine Seite mit rechtsradikalem Inhalt , wie zum Beispiel  www.nsdap.de    (verweist auf Arbeitskreis shoa.de e.V.) legt. Es ist auch strafbar, wenn man es vor dem Hintergrund tut, dass man auf die Gefahren der rechten Szene hinweisen will.

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