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08 | 09 | 2024

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Newsletter allgemein

 

Liebe OpenCms-Benutzer

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über Stand unserer Entwicklungen informieren. Bezüglich des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unsere Arbeiten noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden wir alle Formulare den gesetzlichen Vorgaben entsprechend automatisch anpassen.

Cookie-Banner

Aufgrund des im Mai 2018 erlassenen Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es erforderlich, die Nutzer umfassend über die Verwendung von Cookies auf der Website zu informieren. Es kann je nach rechtlicher Auslegung erforderlich sein, dem Benutzer Wahlmöglichkeiten bei der Verwendung von Cookies zu ermöglichen.

Insbesondere die Verwendung von Online-Analysediensten wie Google Analytics oder Matomo (früher Piwik) bedarf – nach gängiger rechtlicher Auffassung – der Einwilligung des Nutzers.

OpenCms bietet Ihnen hierzu einen Cookie-Banner, der dem Benutzer die entsprechenden Wahlmöglichkeiten vor dem Besuch der Internetseiten anbietet. Hinweis: Der Cookie-Banner erkennt keinen eingebetteten Tracking-Code. Damit der Cookie-Banner die Aktivierung der Webstatistik steuern kann, muss der Tracking-Code über die Eigenschaften der Site (Subsite) eingebunden werden. Gerne aktivieren wir Ihnen den Cookie-Banner. Beauftragen Sie uns einfach über unser Online-Formular.


https://schulung.erzbistum-koeln.de/hilfe/support/webstatistik/index.html

 

Webstatistik

Voraussetzung für die Nutzung der Webstatistik ist die Aktivierung des OpenCms-Cookie-Banner für Ihre Site. Über die Funktion des Cookie-Banners kann der Besucher entscheiden, ob sein Besuch statistisch aufgezeichnet werden darf.
Nur wenn Sie den OpenCms-Cookie-Banner aktivieren, können Sie auch Google-Analytics oder Matomo (Piwik) verwenden. Dabei darf der Tracking-Code der Webstatistik nicht in Ihre Website eingebettet werden. Damit der Cookie-Banner die Funktion kontrollieren kann, müssen wir Google Analytics oder Matomo (Piwik) über die Eigenschaften Ihrer Site (Subsite) einbinden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Aktivierung Ihrer Webstatistik. Bitte beauftragen Sie uns hierzu mit folgendem Formular:
https://schulung.erzbistum-koeln.de/hilfe/support/webstatistik/index.html

Wenn Sie bereits Piwik verwendet haben, finden Sie die aktuelle Version mit neuem Namen unter folgender Adresse:


https://www.erzbistum-koeln.info/_statistik/

 

 

Google Maps

 

Google hat die Bedingungen für die Nutzung von Google Maps geändert. Für die Verwendung von Google Maps in Websites gibt es nun eine nutzungsbasierte Preisgestaltung.  Das Erzbistum prüft zurzeit die Möglichkeiten und Konditionen zu einer generellen Lösung für OpenCms-Benutzer. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Unabhängig vom Ausgang dieser Entwicklung können Sie sich jedoch als rechtlich selbstständige Einrichtung und Institution bei Google direkt registrieren und für die Nutzung von Google Maps ein Verrechnungskonto einrichten. Auf dieses Konto erhält Ihre Einrichtung dann jeden Monat ein Verbrauchsguthaben von mindestens 200 $ für die Nutzung von Google Maps. Das dürfte für die meisten Anbieter ausreichen. Sie können Ihr kostenfreies Verbrauchguthaben um 100 $ erhöhen, wenn sie bei „Haus des Stiftens gGmbH (dem IT-Portal für Non-Profits) eine Förderberechtigung erhalten. Weitere Informationen zu der Förderung finden Sie auf https://www.stifter-helfen.de.

Damit Ihnen Google keine Kosten berechnet, sollten Sie den Abruf der Google-Karten auf das kostenfreie Verbrauchguthaben begrenzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der neuen Plattform Google Cloud. https://cloud.google.com/maps-platform/

Wenn Sie sich bei Google Cloud registrieren, müssen Sie sich für die Nutzung von Google Maps einen sogenannten API-Key generieren. Gerne binden wir Ihnen diesen API-Key für Ihre Website ein. Nutzen Sie hierzu unser Auftrags-Formular.

Wir arbeiten zurzeit an einer Alternative für Google Maps und hoffen demnächst eine Lösung mit OpenStreetMap-Karten anbieten zu können.


https://www.openstreetmap.de/

 

 

 

 

Hintergrund: Google Maps ist kostenpflichtig

 

Der 2005 eingeführte Online-Kartendienst Google Maps ist über die Jahre zu einem sehr beliebten Service bei Websites geworden, die ihn zur Geolokalisierung ihrer Einrichtung nutzen.

Der Google-Dienst hat die Konkurrenz schnell hinter sich gelassen und die Nutzer haben sich daran gewöhnt nichts für den Google-Kartendienst zahlen zu müssen. Bisher wurden nur die größten Nutzer von Google Maps zur Kasse gebeten. Doch das hat sich ab dem 16. Juli 2018 geändert.

Welche neuen Preise gelten für die Nutzung der Google Maps API?

Nehmen wir zum Beispiel die Google Static Maps API. Derzeit kann ein Unternehmen bis zu 25.000 Kartendarstellungen pro Tag kostenlos nutzen, 1.000 zusätzliche API-Aufrufe werden mit 0,50 € berechnet. Ein recht angemessener Preis, der bisher nur wenige Nutzer betrifft.

Ab dem 16. Juli beträgt dieses Limit 28.000 Kartendarstellungen pro Monat. Für alle weiteren 1.000 Aufrufe stellt Google dann 7 US-Dollar (statt 50 Cent) in Rechnung.

Unternehmen wie das Erzbistum Köln, die diese Limits überschreiten, müssen also einen relativ hohen Preis für einen Service zahlen, der bis dato kostenlos war. Benutzer, die unterhalb dieser Limits bleiben, müssen zwingend ihre Kreditkartendaten angeben oder auf einem Girokonto eine Abbuchungserlaubnis erteilen. Diese Möglichkeiten zur Verrechnung erfolgen über den Erwerb eines Schlüssels (Key) für den Zugriff auf die Google Maps-API. Gibt der Benutzer die geforderten Daten nicht an, wird auf seiner Seite eine Fehlermeldung anstelle der Karte angezeigt (Stand dieser Information: August 2018).

Fotoalbum / Bildergalerie

Mit der Aktualisierung der Internetseiten des Erzbistums Köln gibt es leider ein kleines Problem mit der Ansicht einiger Fotoalben bzw. Bildergalerien. Diese OpenCms-Technologie musste für das neue Design des Erzbistums angepasst werden. Diese Anpassung erzeugt einen Fehler in der Darstellung vieler verwendeter Fotoalben. Sollten Sie in Ihrer Website Fotoalben verwenden, überprüfen Sie bitte, ob die Anordnung der Vorschaubilder (Bildvorschau, Miniaturbild oder Thumbnail) so ist, wie Sie es eingestellt hatten. Wenn die Vorschaubilder nicht in der gewünschten Anordnung erscheinen, dann müssen Sie manuell die Ansicht wiederherstellen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Machen Sie auf der Seite, auf der sich das Album befindet, an dem Element irgendeine Änderung: Zum Beispiel am Zahnrad des Elements „Foto Album“ einmal eine Option ankreuzen, Dialog schließen und wieder rückgängig machen. Danach sollte das Album wieder richtig angezeigt werden. Diese Änderungen müssen Sie anschließend veröffentlichen.

Diese manuelle Nachbesserung ist notwendig, da es dafür keinen technischen Automatismus gibt. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

 

 

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Abteilung Organisation und Information

Internetadministration

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