Impressum/Anbieterkennzeichnung
Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG) und Informationspflicht im Sinne des § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
Mit dem Begriff
Impressum wird in Publikationen vorgeschriebene Herkunftsangabe, die Angaben
über Institution, Autor, Herausgeber oder Redaktion beschrieben, vor allem um die presserechtlich
für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Dieswer Begriff hat sich auch im Internet
behauptet. Für Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man auch von
Anbieterkennzeichnung.
Die Ständige Arbeitsgruppe Datenschutz-,Meldewesen-, IT-Recht und die Rechtskommission des
Verbandes der Diözesen Deutschlands empfiehlt allen Kirchengemeinden, kirchelichen
Einrichtungen und Institutionen grundsätzlich ein
Impressum / Anbieterkennzeichnung. Beispiel für Kirchengemeinden:
-
Katholische Kirchengemeinde:
an dieser Stelle ist die genaue Angabe des Rechtsträgers erforderlich. Im Beispiel ist es eine Katholische Kirchengemeinde. Es kann genauso gut eine andere juristische Person sein. Z. B. ein eingetragener Verein, ein Kirchengemeindeverband, eine Stiftung, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (KdöR).
- Straße Hausnummer: nur dienstliche Adresse
- PLZ Ort: nur dienstliche Adresse
- Telefon: nur dienstliche Nummer
-
E-Mail:
nur dienstliche E-Mail-Adresse, welche werktäglich emfangen wird. Die E-Mail-Adresse sollte klar lesbar sein. Eine Verklausulierung der Adresse aus Gründen des Spam-Schutz ist nicht zu empfehlen (und zudem wirkungslos)
- Internet
-
Die Kath. Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und wird durch den
Kirchenvorstand vertreten:
Die Benennung des Kirchenvorstandes als Vertretungsorgan des Rechtsträgers Kirchengemeinde hat nur beispielhaften Charakter. Vor Benennung des vertretungsberechtigten Organs im Impressum ist es in jedem Fall erforderlich, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, wer aufgrund der für den jeweiligen Rechtsträger geltenden „Verfassung“ die Befugnis besitzt, den Rechtsträger im Rechtsverkehr wirksam zu vertreten. - Vorsitzender: (dienstliche Anschrift)
- Inhaltlich verantwortlich für diesen Internet-Auftritt: (dienstliche Anschrift)
Anbieter von Mediendiensten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten müssen die
besondere Informationspflicht erfüllen. Diese müssen zusätzlich zur allgemeinen Informationspflicht
einen oder mehrere Verantwortliche für den Inhalt angeben. Wenn mehrere Verantwortliche benannt
sind, muss gekennzeichnet sein, für welchen Teil des Mediendienstes die jeweilige Person
verantwortlich ist.
Verweise: