Zur Mobilversion
23 | 11 | 2024

Top Themen

Diese animierte Themenliste kann leider nicht angezeigt werden. Zur Darstellung benötigen Sie Adobe Flash Player©.

Ansprechpartner

Wolfgang Koch-Tien
Referent

Telefon: +49 (0) 22116423131

Telefax: +49221 1642 3355

Kontaktformular

 

 

Birgit Karbach
Service & Support
Tel.: 0221 - 1642 3928
Fax.: 0221 - 1642 3355

Kontaktformular

 

A-Z

A-Z

> Mehr
Allgemeines Arbeiten

Allgemeines Arbeiten

Eigenes Layout

Eigenes Layout

> Mehr

FAQ-Übersicht

Illegale Inhalte: Wann sind Inhalte illegal?

Mirco Sedki

Kann ich mich strafbar machen?

Es gibt ein breites Spektrum illegaler und schädlicher Inhalte im Internet. Die Skala reicht von strafrechtlich relevanten Tatbeständen (wie kinderpornographischen Darstellungen, Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, Anleitungen zum Terrorismus oder zur Drogenherstellung) über zivilrechtliche Delikte (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, Verwendung unlauterer Marketingformen) bis zu schlichter Fehlinformation oder Belästigung mit „Informationsmüll“. Im Internet kann jeder Benutzer selber zum Verleger werden und haftet selbstverständlich  für seine Veröffentlichungen. Zudem ist es auch strafbar auf eine Web-Site mit illegalem Inhalt zu verweisen, da dies die Verbreitung dieser Inhalte fördert.

Beispiel:

Es ist strafbar, wenn man einen link auf eine Seite mit rechtsradikalem Inhalt , wie zum Beispiel   www.nsdap.de   (verweist auf Arbeitskreis shoa.de e.V.) legt. Es ist auch strafbar, wenn man es vor dem Hintergrund tut, dass man auf die Gefahren der rechten Szene hinweisen will.

Zurück