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Rechtliche Voraussetzungen


Rechtskonformer Erstversand

Der Newsletter wird in der Regel als Werbe-E-Mail angesehen. Für den Versand eines Newsletters gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Sobald der Newsletter-Versand mit vorheriger Einwilligung des Empfängers erfolgt oder dieser den Rundbrief nachweisbar selbst bestellt hat, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Besteht ein nachweislich geschäftlicher Kontakt (z. B. eine erbrachte Dienstleistung) zwischen dem Versender und dem Adressaten kann eine Zusendung bzw. Erstsendung erfolgen. Dabei darf die Info-Mail nur über gleiche oder zumindest ähnliche Angebote beziehungsweise Dienstleistungen berichten wie die, auf die sich die Geschäftsverbindung bezieht.
 

Zudem muss in jedem Newsletter die Möglichkeit bestehen, die Zustimmung zum Empfang jederzeit widerrufen zu können. Im Allgemeinen sollten Sie deshalb folgende Aspekte beim Versand eines Newsletters berücksichtigen:

  • Newsletter dürfen grundsätzlich nicht unaufgefordert versendet werden.

  • Der Adressat muss der Zusendung zustimmen oder diese anfordern bzw. abonnieren.
  • Dem Adressaten muss in jedem Newsletter die Möglichkeit der Abbestellung angeboten werden.


 

Datenschutz

Die Ihnen anvertrauten E-Mail-Adressen unterliegen dem Datenschutz. Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt. In Deutschland gelten die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern im Bereich der öffentlich-rechtlichen Kirchen (einschließlich Caritas) nicht unmittelbar, da die Kirchen diesbezüglich ein Selbstbestimmungsrecht haben.

In der Kirche hat Datenschutz eine sehr lange Tradition. Heute schützt für den Bereich der römisch-katholischen Kirche das weltweit gültige kirchliche Gesetzbuch ‚Codex Iuris Canonici’ (CIC) das Persönlichkeitsrecht auf Schutz der Intimsphäre in Canon 220.

In der römisch-katholischen Kirche in Deutschland die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO). Folgende Aspekte müssen berücksichtigt werden:

  • E-Mail-Adressen und persönliche Daten der Adressaten eines Newsletters sind streng vertraulich zu behandelt und dürfen weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben werden.

  • E-Mail-Adressen und persönliche Daten aus abbestellten Abonnements dürfen nicht archiviert werden.

 

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