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Einbinden von Bildmaterial in Webseiten

Matthias Wetter


Der eigentliche Content einer Website ist ihr wichtigster Bereich, der häufig durch die Einbindung von Fotografien und Bildern aufgewertet wird. Nicht immer hat man eine passende Bilddatei zur Hand, so dass man sich gerne anderweitiger Quellen bedient. Ebenso schnell, wie man auf diese Art und Weise an Fotomaterial gelangt, hat man sich jedoch einen Rechtsverstoß eingehandelt, der schlimmstenfalls eine Abmahnung oder Klage zur Folge hat. Es müssen nämlich nicht nur die Rechte des Urhebers am Bild beachtet werden, sondern auch das Motiv selber kann geschützt sein.

Folgende Rechtsbereiche kommen hierbei u. U. zur Anwendung:
Aufgrund der Komplexität der o. g. Gesetzeswerke ist die Rechtslage für Nicht-Juristen keinesfalls leicht zu überschauen. In diesem Artikel sollen daher die wichtigsten Aspekte, die es bei der (Weiter-)Verwendung von Bildmaterial im Internet zu berücksichtigen gilt, kurz dargestellt werden.


Welche Rechte hat der Urheber an seinem Bild?

Der zentrale Begriff bei der Klärung dieser Frage ist der des „Werkes“. Sobald ein Bild eine Schöpfungshöhe, d. h. ein gewisses Maß an persönlich-geistiger Schöpfung aufweist, gilt es nach dem Urheberrechtsgesetz als Werk. Das alleinige Recht am Bild liegt damit automatisch bei dessen Autor.
Doch auch wenn keine ausreichende Schöpfungshöhe vorhanden ist, gilt dennoch der Leistungsschutz, der dem Autor wiederum exklusive Rechte zusagt. Diese Rechte verliert er erst 50 Jahre nach der Aufnahme. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine Verjährung ein, wodurch die Verfügung über Veröffentlichung und Verwertung des Bildes freigegeben wird.
Generell müssen Sie sich also vor der Verwendung fremden Bildmaterials mit dem Urheber über die Nutzungsbedingungen einigen. In Einzelfällen können auch mehrere Autoren (Teil-)Rechte am Bild haben. Wenn Sie selbst das Bild mit Ihrer Kamera aufgenommen haben, liegen sämtlich Rechte bei Ihnen. Allerdings gelten trotzdem auch in diesem Fall die im folgenden Absatz genannten Regelungen.

Was muss ich bezüglich des Motivs beachten?

Nicht nur der Autor eines Bildes genießt Schutzrechte, sondern auch die eventuell auf dem Bild zu sehende(n) Person(en). Grundsätzlich dürfen Bilder, auf denen ein oder mehrere Personen zu sehen sind, nur mit deren Genehmigung veröffentlicht werden. Sind Minderjährige abgebildet, so muss die Freigabe durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Falls bereits verstorbene Personen zu sehen sind, muss bis zu zehn Jahre nach dem Tod eine Erlaubnis von deren Angehörigen eingeholt werden. Personenfotos dürfen nur dann ohne weitere Erlaubnis verwendet werden, wenn die dargestellten Menschen eine große Gruppe bilden (wie bei Versammlungen, Umzügen etc.) oder wenn sie lediglich Beiwerk sind (Landschaftsfotos o. ä.). Weitere Informationen können Sie unserem FAQ zum Thema „Personenfotos“ entnehmen.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass auf dem Bild keinerlei Marken (geschützte Logos, Schriftzüge usw.) zu sehen sind, damit es nicht zu einer Markenrechtsverletzung kommt.

Welche Quellen gibt es und was muss man beachten?

Eine der beliebtesten Quellen für Bilder sind inzwischen die zahlreichen Bilddatenbanken im Internet geworden, aber auch Fotosammlungen auf CDs und DVDs sind verbreitet. Meistens werben sie mit Attributen wie „kostenlos“ und „lizenzfrei“, doch hier ist Vorsicht geboten. Viele dieser angeblich lizenzfreien Bilder unterliegen in Wirklichkeit sehr wohl einer Lizenz, an die bestimmte Nutzungsbedingungen geknüpft sind. Häufig ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten oder die Nutzung ist beschränkt auf nicht-kommerzielle Anwendungen. Eine gute Übersicht über verbreitete Lizenzmodelle bietet die am Ende dieses Artikels verlinkte Wikimedia Commons-Lizenzseite.
In jedem Falle empfiehlt es sich, direkt unter oder neben dem Bild einen genauen Bildnachweis anzubringen. Idealerweise beinhaltet ein solcher Nachweis folgende Informationen: Bildtitel, Autor(en), Angabe der Lizenz, Verweis auf die Originalquelle (das Einfügen eines Copyright-Zeichens ist übrigens nicht notwendig, da dies dem angloamerikanischen Rechtsraum entstammt und in Deutschland keine Gültigkeit hat). Beachten Sie, dass viele Lizenzen eine Bearbeitung des Bildmaterials untersagen. Auch ein Beschneiden oder Versehen mit Effekten ist damit ausgeschlossen.
Dass Ihnen bzw. Ihrer Bezugsquelle der Autor eines Bildes nicht bekannt ist, heißt übrigens nicht, dass es frei verwendbar ist und keinem gesetzlichen Schutz unterliegt!

Welche Möglichkeiten bietet OpenCMS zur korrekten Bildereinbindung?

OpenCMS beinhaltet einige Tools, die Sie beim Ausweisen der Rechteinhaber eines Bildes unterstützen. Zum einen sollten Sie bei jedem Bild einen Alternativtext und das Titel-Attribut setzen. Bei einer Seite nach Freitext geht dies im Editor über die Bildeigenschaften (Rechtsklick auf das Bild und dann im Kontextmenü den Eintrag „Bild Eigenschaften” wählen) und die Optionsfelder „Beschreibung / Alt-Text” und „Copyright Information”. Bei einer Seite nach Vorlage kann im Editor zu jedem Bild ein Beschreibungstext mit Positionsangabe hinzugefügt werden.
Insbesondere bei längeren Beschriftungen und komplizierteren Urheberrechtsnachweisen bei einer Seite nach Freitext empfiehlt es sich, eine Art Fußnote einzurichten. Dazu versehen Sie die Bildunterschrift mit einer Indexzahl fortlaufender Nummerierung (am besten hochgestellt) und stellen am Ende des Textes den Urheberrechtshinweis mit der entsprechenden Nummer vorangestellt ein. Diese Fußnote formatieren Sie nun mit dem Stil „Absatz kleine Schrift” und setzen einen Anker darauf. Den Anker wiederum verlinken Sie über die Zahl an der Bildbeschriftung. Auf diese Weise wird der Seitenbesucher beim Betrachten des Bildes über grundlegende Infos in Kenntnis gesetzt und kann bei Bedarf per Klick auf die Nummerierung den kompletten Bildnachweis in der Fußnote nachlesen.

Weiterführende Informationen (Links auf externe Seiten)

Bilddatenbanken
Vertiefende Artikel

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