Bilder: Was muss ich beachten, wenn ich Bilder auf meiner Webseite zeigen möchte?
Einbinden von Bildmaterial in Webseiten
Matthias Wetter
Der eigentliche Content einer Website ist ihr wichtigster Bereich, der häufig durch die
Einbindung von Fotografien und Bildern aufgewertet wird. Nicht immer hat man eine passende
Bilddatei zur Hand, so dass man sich gerne anderweitiger Quellen bedient. Ebenso schnell, wie man
auf diese Art und Weise an Fotomaterial gelangt, hat man sich jedoch einen Rechtsverstoß
eingehandelt, der schlimmstenfalls eine Abmahnung oder Klage zur Folge hat. Es müssen nämlich nicht
nur die Rechte des Urhebers am Bild beachtet werden, sondern auch das Motiv selber kann geschützt
sein.
Folgende Rechtsbereiche kommen hierbei u. U. zur Anwendung:
Aufgrund der Komplexität der o. g. Gesetzeswerke ist die Rechtslage für Nicht-Juristen
keinesfalls leicht zu überschauen. In diesem Artikel sollen daher die wichtigsten Aspekte, die es
bei der (Weiter-)Verwendung von Bildmaterial im Internet zu berücksichtigen gilt, kurz
dargestellt werden.
Welche Rechte hat der Urheber an seinem Bild?
Der zentrale Begriff bei der Klärung dieser Frage ist der des „Werkes“. Sobald
ein Bild eine Schöpfungshöhe, d. h. ein gewisses Maß an persönlich-geistiger Schöpfung
aufweist, gilt es nach dem Urheberrechtsgesetz als Werk. Das alleinige Recht am Bild liegt damit
automatisch bei dessen Autor.
Doch auch wenn keine ausreichende Schöpfungshöhe vorhanden ist, gilt dennoch der
Leistungsschutz, der dem Autor wiederum exklusive Rechte zusagt. Diese Rechte verliert er erst
50 Jahre nach der Aufnahme. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine Verjährung ein, wodurch die
Verfügung über Veröffentlichung und Verwertung des Bildes freigegeben wird.
Generell müssen Sie sich also vor der Verwendung fremden Bildmaterials mit dem Urheber über
die Nutzungsbedingungen einigen. In Einzelfällen können auch mehrere Autoren am Bild
haben. Wenn Sie selbst das Bild mit Ihrer Kamera aufgenommen haben, liegen sämtlich Rechte bei
Ihnen. Allerdings gelten trotzdem auch in diesem Fall die im folgenden Absatz genannten
Regelungen.
Was muss ich bezüglich des Motivs beachten?
Nicht nur der Autor eines Bildes genießt Schutzrechte, sondern auch die eventuell auf dem
Bild zu . Grundsätzlich dürfen Bilder, auf denen ein oder mehrere Personen zu sehen sind, nur
mit deren Genehmigung veröffentlicht werden. Sind Minderjährige abgebildet, so muss die Freigabe
durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Falls bereits verstorbene Personen zu sehen sind, muss
bis zu zehn Jahre nach dem Tod eine Erlaubnis von deren Angehörigen eingeholt werden. Personenfotos
dürfen nur dann ohne weitere Erlaubnis verwendet werden, wenn die dargestellten Menschen eine große
Gruppe bilden (wie bei Versammlungen, Umzügen etc.) oder wenn sie lediglich Beiwerk sind
(Landschaftsfotos o. ä.). Weitere Informationen können Sie unserem FAQ zum Thema „Personenfotos“ entnehmen.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass auf dem Bild keinerlei Marken (geschützte Logos,
Schriftzüge usw.) zu sehen sind, damit es nicht zu einer Markenrechtsverletzung kommt.
Welche Quellen gibt es und was muss man beachten?
Eine der beliebtesten Quellen für Bilder sind inzwischen die zahlreichen Bilddatenbanken im
Internet geworden, aber auch Fotosammlungen auf CDs und DVDs sind verbreitet. Meistens werben sie
mit Attributen wie „kostenlos“ und „lizenzfrei“, doch hier ist Vorsicht
geboten. Viele dieser angeblich lizenzfreien Bilder unterliegen in Wirklichkeit sehr wohl einer
Lizenz, an die bestimmte Nutzungsbedingungen geknüpft sind. Häufig ist eine Nutzungsgebühr zu
entrichten oder die Nutzung ist beschränkt auf nicht-kommerzielle Anwendungen. Eine gute Übersicht
über verbreitete Lizenzmodelle bietet die am Ende dieses Artikels verlinkte Wikimedia
Commons-Lizenzseite.
In jedem Falle empfiehlt es sich, direkt unter oder neben dem Bild einen genauen Bildnachweis
anzubringen. Idealerweise beinhaltet ein solcher Nachweis folgende Informationen: Bildtitel, ,
Angabe der Lizenz, Verweis auf die Originalquelle (das Einfügen eines Copyright-Zeichens ist
übrigens nicht notwendig, da dies dem angloamerikanischen Rechtsraum entstammt und in Deutschland
keine Gültigkeit hat). Beachten Sie, dass viele Lizenzen eine Bearbeitung des Bildmaterials
untersagen. Auch ein Beschneiden oder Versehen mit Effekten ist damit ausgeschlossen.
Dass Ihnen bzw. Ihrer Bezugsquelle der Autor eines Bildes nicht bekannt ist, heißt übrigens
nicht, dass es frei verwendbar ist und keinem gesetzlichen Schutz unterliegt!
Welche Möglichkeiten bietet OpenCMS zur korrekten Bildereinbindung?
OpenCMS beinhaltet einige Tools, die Sie beim Ausweisen der Rechteinhaber eines Bildes
unterstützen. Zum einen sollten Sie bei jedem Bild einen Alternativtext und das Titel-Attribut
setzen. Bei einer Seite nach Freitext geht dies im Editor über die Bildeigenschaften (Rechtsklick
auf das Bild und dann im Kontextmenü den Eintrag „Bild Eigenschaften” wählen) und die
Optionsfelder „Beschreibung / Alt-Text” und „Copyright Information”.
Bei einer Seite nach Vorlage kann im Editor zu jedem Bild ein Beschreibungstext mit Positionsangabe
hinzugefügt werden.
Insbesondere bei längeren Beschriftungen und komplizierteren Urheberrechtsnachweisen bei
einer Seite nach Freitext empfiehlt es sich, eine Art Fußnote einzurichten. Dazu versehen Sie die
Bildunterschrift mit einer Indexzahl fortlaufender Nummerierung (am besten hochgestellt) und
stellen am Ende des Textes den Urheberrechtshinweis mit der entsprechenden Nummer vorangestellt
ein. Diese Fußnote formatieren Sie nun mit dem Stil „Absatz kleine Schrift” und setzen
einen Anker darauf. Den Anker wiederum verlinken Sie über die Zahl an der Bildbeschriftung. Auf
diese Weise wird der Seitenbesucher beim Betrachten des Bildes über grundlegende Infos in Kenntnis
gesetzt und kann bei Bedarf per Klick auf die Nummerierung den kompletten Bildnachweis in der
Fußnote nachlesen.
Weiterführende Informationen (Links auf externe Seiten)
Bilddatenbanken
Vertiefende Artikel